Informationen zu den Lizenzen

Allgemeine Voraussetzungen für das Angelfischen in Oberösterreich

1. Gesetzliches Mindestalter 12 Jahre.
In der Traun in Lambach betreffend Revier 2 und 3 ist ab 2017 eine Lizenz für unter 12 jährige erhältlich.
Voraussetzung ist, dass die Fischerei unter Aufsicht einer Person, welche im Besitz einer amtlichen Fischerkarte ist, ausgeübt wird.

2. Oberösterreichische Fischerkarte. Erleichterung für Gäste aus anderen Bundesländern oder anderen Ländern. Die jeweilige Angelberechtigung des Heimatlandes wird für den Erwerb von Tages- und Wochenkarten anerkannt.

3. Oberösterreichisches Lizenzbuch mit der jeweiligen Jahresmarke.

Termine in Oberösterreich sind auf der Homepage des oberösterreichischen Landesfischereiverbandes, www.lfvooe.at, unter Unterweisungen zu finden.

Die bestandene Fischerprüfung ist die Vorraussetzung zum Erwerb der oberösterreichischen Fischerkarte. Ab dem vollendeten 11. Lebensjahr darf man an der Fischerunterweisung teilnehmen und die Prüfung ablegen. Bei der Anmeldung ist die Kursgebühr von € 115;- zu bezahlen.
Diese Unterweisungen erstrecken sich über 2-3 Tage.
Jeder Teilnehmer erhält den so genannten Leitfaden, der als Lehr- und Lernbehelf
und vor allem als Nachschlagwerk gedacht ist.
Die Unterweisung wird mit einer schriftlichen Prüfung abgeschlossen.
Zur Prüfung sind 27 Fragen vorgesehen und mind. 17 müssen richtig beantwortet werden.
Bei 9 – 16 richtigen Antworten gibt es eine mündliche Nachprüfung.
Bei weniger als 9 richtigen Antworten wurde die Fischerprüfung nicht bestanden.


zu den Formularen

Lizenzausgabestellen

Lizenzverkauf 2017