Statuten
Auszug aus den Vereinsstatuten
§ 1) Name des Vereines:
Fischerverein Traunsee
§ 2)Sitz des Vereines:
4810 Gmunden, Anton v. Satoristraße 27
§ 3)Zweck des Vereines:
Alle Angler, welche die Fischwaid aus Liebhaberei ausüben, zusammenzufassen,
kameradschaftlich die Angelfischerei auszuüben und Hege und Pflege in den
heimischen Gewässern zu betreiben.
Der Verein ist in jeder Weise unpolitisch, verfolgt ausschließlich gemeinnützige
Zwecke und ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.
§ 7)Mitglieder des Vereines:
Mitglieder des Vereines können alle Angelfischer werden, welche schriftlich um
Aufnahme ansuchen und sich den Satzungen des Vereines unterwerfen, sowie
den erforderlichen behördlichen Fischereierlaubnisschein beibringen.
§ 8)Aufnahme von Mitgliedern:
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vereinsvorstand. Zur
Begründung einer Ablehnung einer Mitgliedsaufnahme ist der Vorstand nicht
verpflichtet. Der Vereinsvorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit.
§ 9)Rechte der Mitglieder:
Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, an den Versammlungen und Veranstaltungen
des Vereines teilzunehmen und die verbilligte Fischereilizenz durch den Verein
besorgen zu lassen, wenn der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr einbezahlt
worden ist.